«Das Richterportfolio» – ein neuer Weg in der schweizerischen Richterausbildung?
Anders als in den europäischen Nachbarländern fehlt in der Schweiz ein Ausbildungscurriculum für Richterinnen und Richter: Eine systematische Richterausbildung gibt es nicht. Das Fehlen einer systematischen Richterausbildung ist insofern besonders bemerkenswert, als die richterliche Tätigkeit hohe Anforderungen an die berufliche Qualifikation stellt.
Vor dem Hintergrund der zu wahrenden richterlichen Autonomie, der fehlenden Richterqualifikation und der hohen Anforderungen richterlicher Tätigkeit hat die Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich im Jahr 2004 beschlossen, ein Weiterbildungssystem für Richter/innen einzuführen, das auf die speziellen Bedingungen der richterlichen Tätigkeit zugeschnitten ist. Nach dreijähriger Arbeit lag ein neues Weiterbildungssystem vor, das im zweiten Semester 2007 bei den Zürcherischen Zivil- und Strafgerichten eingeführt wurde.
Unser Artikel stellt dieses Weiterbildungssystem vor. Er ist verfasst von Rainer Klopfer und Daniel Preckel. Unter dem Titel: «‹Das Richterportfolio› – ein neuer Weg in der schweizerischen Richterausbildung?» ist er 2007 im Buch «Akteure der Gerichtsbarkeit» (S. 23 ff.) von B. Schindler und P. Sutter erschienen.
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