Der Entwicklung des Berufs auf den Fersen
Leitfäden zur 5-Jahres-Überprüfung sowie Teil- bzw. Totalrevision
Mindestens alle fünf Jahre müssen die Bildungsverordnungen und Bildungspläne überprüft werden. Dies schreibt die Berufsbildungsverordnung (BBV) vor. Im Vordergrund steht dabei die Frage der Aktualität: Halten die Bildungsverordnung und der Bildungsplan den neuesten wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Entwicklungen Stand? Ergeben sich wesentliche Änderungen, so wird eine Überarbeitung des Berufs mittels einer Teil- oder Totalrevision in Angriff genommen.
Informationen zur 5-Jahres-Überprüfung sowie zu den Kriterien und zum Ablauf von Teil- bzw. Totalrevisionen können Sie auf der Website des SBFI in drei kurzen Leitfäden nachlesen. Hier gelangen Sie zu den Leitfäden.