Der Entwicklung des Berufs auf den Fersen

| Organisationen der Arbeitswelt & Praxisfokus & Panorama

Leitfäden zur 5-Jahres-Überprüfung sowie Teil- bzw. Totalrevision

Mindestens alle fünf Jahre müssen die Bildungsverordnungen und Bildungspläne überprüft werden. Dies schreibt die Berufsbildungsverordnung (BBV) vor. Im Vordergrund steht dabei die Frage der Aktualität: Halten die Bildungsverordnung und der Bildungsplan den neuesten wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Entwicklungen Stand? Ergeben sich wesentliche Änderungen, so wird eine Überarbeitung des Berufs mittels einer Teil- oder Totalrevision in Angriff genommen.

Informationen zur 5-Jahres-Überprüfung sowie zu den Kriterien und zum Ablauf von Teil- bzw. Totalrevisionen können Sie auf der Website des SBFI in drei kurzen Leitfäden nachlesen. Hier gelangen Sie zu den Leitfäden.

Betragsbild_Panorama_Wegweiser