Umsetzung der Jugendarbeitsschutzverordnung

Die Fragestellung unseres Kunden

Im Rahmen der Revision der Verordnung 5 des Arbeitsgesetzes (ARGV 5) wurde das Mindestalter für gefährliche Arbeiten in der Grundbildung von 16 auf 15 Jahre gesenkt. Gleichzeitig wurden begleitende Massnahmen für den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Jugendlichen festgelegt. Diese müssen im Bildungsplan „Fachfrau/Fachmann Betriebsunterhalt EFZ“ und „Unterhaltspraktikerin/Unterhaltspraktiker EBA“ entwickelt und umgesetzt werden. Welche Massnahmen müssen entwickelt werden, damit die Gesundheit und die Sicherheit der Jugendlichen wirkungsvoll geschützt werden kann? Wie kann die Umsetzung dieser Massnahmen in der Ausbildung sichergestellt werden?

Die gemeinsamen Herausforderungen

  • Bestimmen der erforderlichen Massnahmen
  • Ausfertigung des Anhangs 2 der beiden Bildungspläne EBA und EFZ Betriebsunterhalt
  • Entwickeln von Instrumenten zur Einführung der Beteiligten in die Umsetzung dieser Massnahme

Projektstatus

Abgeschlossen 2017

Kunde

Schweizerischer Fachverband Betriebsunterhalt | Website besuchen…